Mexikanische Unternehmen suchen
Folio, registrierte Urkunden, SA-Aktienbuch und SRL-Gesellschafterbuch recherchieren.
Mexikos Registro Público de Comercio (RPC) ist über SIGER erreichbar und hält Gründungsurkunden, Änderungen und andere registrierte Handelsakte. Geben Sie Handelsfolio und Bundesstaat oder Register an; die RFC des SAT ist eine separate Steuernummer.
Auszug oder registrierte Urkunde?
Ein Folioauszug nennt registrierte Einträge. Für Ernennungen, Vertretungsrechte oder Änderungsklauseln brauchen Sie die zugrunde liegende Urkunde. Für beglaubigte Nachweise verlangen Sie eine beglaubigte Registerkopie.
Eine Ernennungsurkunde kann älter als ihre Registrierung sein. Fordern Sie bei relevantem Ernennungsdatum beides an.
Aktuelle Eigentümer
Bei einer sociedad anónima verlangen Sie das aktuelle Aktienregister nach Artikel 128 der Ley General de Sociedades Mercantiles; bei einer sociedad de responsabilidad limitada das Gesellschafterbuch nach Artikel 73. Gründungsdokumente nennen ursprüngliche Beteiligte; bei späterem Verkauf verlangen Sie auch Übertragungsunterlagen.
Las sociedades anónimas tendrán un registro de acciones que contendrá:
Ley General de Sociedades Mercantiles — Artikel 128; spanischer Originaltext (opens in a new tab)
Deutsche Übersetzung: Aktiengesellschaften führen ein Aktienregister mit den in Artikel 128 genannten Angaben.
Mexiko liegt außerhalb der dokumentierten Fill-Easy-Produktabdeckung. Fragen Sie die Verfügbarkeit an und nennen Sie Folio, Urkunde und gewünschte Beglaubigung.
