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Registrierungsurkunde, Protokolle, Aktienbuch und CSD-Auszug mit Auslassungen prüfen.
Die Registrierungsurkunde von Bolagsverket enthält Unternehmensdaten, Kapital, Organe, frühere Namen und Zeichnungsbefugnis. Letzte registrierte Protokolle können Anteilseigner und Bestände der protokollierten Sitzung enthalten; die Urkunde bietet keine vollständige Aktionärsliste.
Aktiebok anfordern
Bei Gesellschaften ohne Zentralverwahrer fordern Sie die Aktiebok direkt an. Der Vorstand führt sie und stellt sie nach Kapitel 5 des Aktiengesetzes zur Einsicht bereit. Fehlt eine gemeldete Übertragung in der Kopie, verlangen Sie aktuelles Buch und Übertragungsunterlagen.
I ett aktiebolag skall det finnas en aktiebok.
Aktiebolagslag 2005:551 — Kapitel 5, § 1; schwedischer Originaltext (opens in a new tab)
Deutsche Übersetzung: Eine Aktiengesellschaft muss ein Aktienbuch führen.
Bei Gesellschaften mit Zentralverwahrer verlangen Sie den Aktionärsausdruck. Kapitel 5, § 19 schließt Inhaber von höchstens 500 Aktien aus dem öffentlichen Ausdruck aus, außer sie halten alle Aktien. Fehlende Inhaber- oder Nominee-Angaben fragen Sie bei Gesellschaft oder Verwahrstelle an.
Weitere Unterlagen
Die firmateckning der Urkunde nennt Einzel- oder Kollektivzeichnung. Die Satzung enthält Organisationsregeln. Das separate Register wirtschaftlich Berechtigter nennt gemeldete Eigentümer und Kontrollkriterien vorbehaltlich Zugangsvoraussetzungen.
