Welche Angaben enthält das deutsche Handelsregister?
Der Registerauszug zeigt Geschäftsführung und Vertretungsbefugnis; bei einer GmbH ist die Gesellschafterliste gesondert einzusehen.
Ein Auszug aus dem Handelsregister zeigt Unternehmensdaten, Geschäftsführung, Kapital und Vertretungsbefugnisse. Für die Gesellschafter einer GmbH ist zusätzlich die beim Register eingereichte Liste der Gesellschafter anzufordern.
Beteiligungen bei GmbH und AG
Nach § 40 GmbHG ist nach einschlägigen Änderungen eine aktualisierte Gesellschafterliste einzureichen. Sie nennt unter anderem Gesellschafter, Geschäftsanteile und Beteiligungsquoten. Fehlt ein gemeldeter späterer Verkauf, sollte die Gesellschaft aktuelle Nachweise und Übertragungsunterlagen vorlegen.
Eine AG reicht keine GmbH-Gesellschafterliste ein. Bei Namensaktien ist das Aktienregister der Gesellschaft nach den anwendbaren Zugangsregeln relevant (§ 67 AktG). Bei Inhaberaktien oder verwahrten Beständen sind gegebenenfalls Nachweise der Verwahrstelle nötig.
Weitere Registerunterlagen
Für frühere Namen, Sitze oder Bestellungen sind chronologische Einträge hilfreich. Die eingetragene Vertretungsregel und Prokura zeigen, ob Einzel- oder Gesamtvertretung gilt. Geben Sie Registergericht, Registerabteilung und Nummer an und nennen Sie die Gesellschafterliste ausdrücklich, wenn diese benötigt wird.
